Als Unternehmensberater prüfen wir Ihre BG-Beiträge und zeigen mögliche Einsparpotentiale auf!
Ihr Unternehmen leistet jährlich hohe Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung (BG), ohne deren Abrechnung genauer prüfen zu können, denn die Höhe der Beiträge ist aufgrund der Komplexität der Beitragsberechnung nicht einfach nachvollziehbar.
Oftmals liegt jedoch ein hohes Potential in der Beitragssenkung vor!
Grundlage für die BG-Beiträge sind die Gefahrtarife der jeweiligen Berufsgenossenschaften. Häufig passen diese nicht (mehr) zum Unternehmen, so dass zu hohe Beiträge an die gesetzliche Unfallversicherung gezahlt werden.
Zielgerichtet prüfen wir die Grundlagen, ob Ihr(e) Unternehmen korrekt verbeitragt sind und stellen mit zahlreichen Prüfpositionen sicher, dass keine zu hohen Beiträge gezahlt werden!
BG-Beitrag berechnen
Die Berechnung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft wird gesetzlich geregelt (§167 Abs. 1 SGB VII).
Der BG-Beitrag ergibt sich u.a. aus drei Bestandteilen:
- den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten
- den Gefahrklassen und
- dem Beitragsfuß.
Der damit vorliegende Beitragssatz ist das Ergebnis der Multiplikation der Gefahrklasse mit dem Beitragsfuß und den Arbeitsentgelten / 1.000.
Weitergehende Besonderheiten der Beitragsberechnung der jeweiligen Berufsgenossenschaft werden in der entsprechenden Satzung der Berufsgenossenschaft geregelt.
Es gibt unterschiedliche Faktoren, die bei der Berechnung der BG-Beiträge eine Rolle spielen – darum lohnt es sich, den jährlichen BG-Bescheid genau zu prüfen!
Regelmäßig leisten Unternehmen daher zu hohe Beiträge an die Berufsgenossenschaft.
Beispielhafte Faktoren, die bei der Berechnung der BG-Beiträge von Bedeutung sind:
Struktur des Unternehmens
Unternehmensstrukturen können individuell sein oder sich wandeln – damit ist die Grundlage der Berechnung für die BG-Beiträge in Frage zu stellen.
Berufsgenossenschaft passt nicht zum Unternehmen
Es können Geschäftsbereiche von Unternehmen (im Zuge einer Gewichtung oder Neuausrichtung) verändert abgerechnet werden.
Änderung der Gefahrklassen
Mit Anpassung der Gefahrklassen der BG, z.B. durch Gefahrtarifwechsel, ändern sich die Grundlagen der (mitunter individuellen) Beitragserhebung.